Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
SASU VRV CARAÏBES bietet die kurzfristige Vermietung von Booten an Unternehmen und Privatpersonen an. Die Website von SASU VRV CARAÏBES ist unter www.kaona-catamaran.com abrufbar und soll Mietern einen besseren Überblick über die von SASU VRV CARAÏBES angebotenen Dienstleistungen bieten. Mit „Mieter"" ist im Folgenden die Person gemeint, deren Kontaktdaten im Abschnitt „Identifikation"" angegeben sind. Mit „Eigentümer"" ist im Folgenden SASU VRV CARAÏBES gemeint, eine im Handels- und Gesellschaftsregister von Basse-Terre unter der Nummer 835 168 667 eingetragene SASU mit Sitz in 530 Allée de la Coque - 97126 DESHAIES - GUADELOUPE, die die Website www.kaona-catamaran.com betreibt.
Artikel 1 – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle über die Website getätigten Reservierungen gelten uneingeschränkt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Reservierungen und die Allgemeinen Mietbedingungen von VRVCARAÏBES. Insbesondere ist ein Mindestalter von 21 Jahren für die Anmietung eines Bootes erforderlich. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Internet-Geschäftsbedingungen geregelten Punkte gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VRVCARAÏBES.
Artikel 2 – Der Mietpreis
Der KAONA-Katamaran-Mietvertrag beinhaltet alle Kosten, die den Buchungskriterien entsprechen. Dieses Angebot umfasst im Allgemeinen die folgenden Elemente:
* Der Bootstyp,
* Bei einer Bojenmiete die den Mietzeitraum kennzeichnenden An- und Abreisedaten des Kunden,
* Bei einer Kreuzfahrtmiete kennzeichnen das Abfahrts- und Rückgabedatum des Fahrzeugs die Mietdauer.
* Der Mietpreis exklusive Steuern,
* MwSt.,
* Die gewählten Optionen,
* Zivilrechtliche Haftung,
Die Preise werden mit der Buchungsbestätigung garantiert. Zusätzliche Gebühren und optionale Extras, die in der Buchungsbestätigung nicht aufgeführt oder bepreist sind, müssen vom Kunden direkt bei der Abholung des Bootes bezahlt werden. Der Preis, der einer Vorreservierung und Anzahlung unterliegt, ist nicht rabattfähig.
Artikel 3 – Das Mietboot
Die Reservierung betrifft immer ein einzelnes Boot, das nicht ersetzt werden kann. VRV CARAÏBES haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit im Falle einer Panne oder eines Schadens. Der Mietbetrag wird erstattet, ohne dass VRV CARAÏBES für Schäden verantwortlich gemacht werden kann.
Artikel 4 – Dauer der Miete
Der Mietzeitraum, der das An-/Abreisedatum sowie das Abreise-/Rückreisedatum umfasst, ist der in der Buchungsbestätigung angegebene.
Artikel 5 – Reservierungsdatum und Fristen
* Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage für eine Bojenmiete (1 Tag entspricht 24 Stunden, in diesen 24 Stunden sind die Zeiten für die Übernahme und Rückgabe des Bootes enthalten).) und 4 Tage (3 Nächte) für eine Kreuzfahrtmiete.
Artikel 6: Bei der Abreise vorzulegende Dokumente
6.1. Der Mieter muss VRV CARAÏBES am Abreisetag vorlegen
Als Einzelperson:
* ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass,
* Adressnachweis: Gas- oder Stromrechnung, Telefonrechnung bzw. Festnetzrechnung bei Internetanbietern, insbesondere Vitale Card-Zertifikat,
* eine Bankkarte auf ihren Vor- und Nachnamen.
Als Unternehmen:
* eine Vollmacht, die den Hauptfahrer ermächtigt, das Fahrzeug im Namen des Unternehmens anzumieten, sofern er nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist,
* Nachweis der Eintragung im Handelsregister und Gewerberegister durch einen K BIS-Auszug, der nicht älter als drei Monate ist,
* ein Bankverbindungsformular für das Unternehmen,
* ein vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnetes Bestellformular mit Angabe der RCS-Nummer und der Bestätigung der Mietreservierung,
* eine Bankkarte auf den Namen der juristischen Person.
Der Mieter muss mit VRV CARAÏBES einen Mietvertrag gemäß den in Artikel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Allgemeinen Mietbedingungen abschließen. VRV CARAÏBES kann die Vermietung des Bootes ablehnen:
* an Personen, die das erforderliche Mindestalter nicht erreicht haben,
* an jede Person, die die Kaution bei der Abfahrt des Bootes nicht bezahlen kann
* an Personen, die nicht befugt sind, im Namen einer juristischen Person (Firma oder Verein) einen Mietvertrag abzuschließen,
* allgemeiner, die Nichterfüllung der in Artikel 1 genannten allgemeinen Mietbedingungen.
7. Stornobedingungen
Ab der Zahlung der ersten Rate gemäß den in Artikel 3 vorgesehenen Bedingungen kann keine Stornierung der Miete erfolgen, weder auf Initiative des Eigentümers noch auf Initiative des Mieters, außer in den folgenden Fällen.
7.1 Stornierungsbedingungen durch den Eigentümer
Der Vermieter kann die Miete stornieren, wenn nach Zahlung der ersten Rate Schäden am gemieteten Boot auftreten, die es für die Navigation unbrauchbar machen und die der Vermieter vor Mietbeginn nicht beheben kann. Der Vermieter muss den Mieter unverzüglich über den Schaden informieren und ihm alle erforderlichen Belege vorlegen. Der Mieter behält sich das Recht vor, weitere Informationen und Unterlagen anzufordern, die er für notwendig erachtet. Der Vermieter muss diese unverzüglich bereitstellen.
Der Vermieter bietet dann an, die Miete auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dem Mieter steht es frei, die vom Vermieter angebotene Ersatzmiete anzunehmen oder abzulehnen. Bei Annahme des Angebots werden die zur Begleichung des Mietpreises gezahlten Beträge auf die Ersatzmiete angerechnet. Bei Ablehnung wird dem Mieter der volle Betrag zurückerstattet.
In jedem Fall kann der Mieter keinerlei Entschädigung oder Rückerstattung jeglicher Art verlangen, mit Ausnahme der Rückerstattung der gemäß den oben genannten Bedingungen gezahlten Beträge.
– Der Vermieter kann die Miete stornieren, wenn er bei der Abholung des Bootes feststellt, dass die Kenntnisse des Mieters nicht mit den angegebenen nautischen Kenntnissen übereinstimmen und unzureichend sind. Dem Mieter werden dann alle bereits gezahlten Mietkosten erstattet.
7.2 Stornierungsbedingungen durch den Mieter
– Der Mieter kann die Miete stornieren, wenn er bei der Abholung des Bootes feststellt, dass es nicht der Anzeige entspricht oder sich nicht in seetüchtigem Zustand befindet, sei es aufgrund des Fehlens eines wesentlichen Sicherheitselements oder weil es den Vorschriften nicht entspricht. Ihm wird dann der gesamte von ihm zur Begleichung des Mietpreises gezahlte Betrag erstattet.
– Der Mieter kann die Miete stornieren, wenn während der Mietdauer ein Schaden aufgrund eines Defekts in der Bootsstruktur entsteht, der bei der Bestandsaufnahme nicht festgestellt werden konnte. Der Mieter kann vom Eigentümer die Erstattung eines anteiligen Teils des Gesamtmietpreises für jeden Tag verlangen, an dem der Mieter das gemietete Boot nicht vollständig nutzen konnte.
8. Versicherung
Der Eigentümer erklärt, eine RC-Versicherung abgeschlossen zu haben. Diese Versicherung deckt keine Schäden ab, die der Mieter am Boot verursachen könnte. Dieser haftet dafür. Dies gilt auch für den Diebstahl des Bootes, des gesamten oder eines Teils seines Zubehörs oder des Beibootes.
Verluste oder Schäden am persönlichen Eigentum des Mieters und der Personen an Bord des Bootes sowie alle Schäden, die diesen während der Mietdauer entstehen, sind in keiner Weise durch die vom Eigentümer abgeschlossene Versicherung gedeckt.
Die Nutzung des Bootes im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Regatta erfordert die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Eigentümers sowie den Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung durch den Mieter auf seine Kosten.
Der Mieter verpflichtet sich:
Dass er und alle Crewmitglieder beim Segeln immer eine Sicherheitsweste tragen.
Dass der Skipper über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen entsprechend dem Navigationsprogramm verfügt
Die örtlichen Navigationsregeln einzuhalten.
Um ein tägliches Logbuch zu führen
Im Schadensfall verpflichtet sich der Mieter, den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen und einen datierten und unterzeichneten Seebericht zu erstellen.
9. Vorsicht
Die Kaution wird dem Eigentümer am Tag der Einschiffung per Scheck ausgezahlt. Sie dient zur Deckung von Schäden, die dem Eigentümer entstehen, von teilweisem Verlust von Gegenständen, von Verzögerungen bei der Rückgabe sowie von Treibstoff- oder Parkkosten, die dem Mieter oder den Personen an Bord des Bootes zuzuschreiben sind. Bei der Hinterlegung der Kaution verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die entsprechenden Informationen und Belege zur Verfügung zu stellen.
Die Höhe der Kaution stellt keine Haftungsbeschränkung dar, die gegenüber dem
Eigentümer, der sich stets das Recht vorbehält, einen Rückgriff auf Ersatz des erlittenen Schadens geltend zu machen, wenn dessen Betrag den Betrag der Kaution übersteigt.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter alle von der Kaution abgezogenen Beträge für Schäden zu erstatten, für die er später von seiner Versicherung entschädigt würde. Die Kaution wird vorzugsweise in drei Schecks über 500 €, 1500 € und 6000 € ausgezahlt. Der Scheck über 6000 € wird am Tag der Rückgabe des Bootes nach einer ersten summarischen Inspektion zurückerstattet. Die übrigen Schecks werden innerhalb einer Woche nach einer vollständigen Inspektion des Bootes zurückerstattet.
10. Bootshandhabung
Der Eigentümer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das gemietete Boot über eine den für seine Navigationskategorie geltenden Vorschriften entsprechende und aktuelle Sicherheitsausrüstung und Bewaffnung sowie über die entsprechenden Verbrauchsmaterialien verfügt. Er verpflichtet sich außerdem, dafür zu sorgen, dass das Boot, seine Ausrüstung und Bewaffnung in einwandfreiem Zustand und sauber sind.
Eventuell dem Mieter zur Verfügung gestellte elektronische Navigationsgeräte dienen der Erleichterung der Kreuzfahrt, sind jedoch lediglich Navigationshilfen. Deren Defekt entbindet den Mieter in keinem Fall von der Haftung und er hat keinen Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art.
Die Parteien führen vor der Übernahme durch den Mieter eine gemeinsame Bestandsaufnahme des Zustands des Bootes sowie seiner Ausrüstung und Bewaffnung durch. Eventuelle Mängel, Fehler oder Schäden müssen ausdrücklich erwähnt werden.
Die Inventurzeit ist fester Bestandteil der Mietdauer.
Die tatsächliche Übernahme des Bootes durch den Mieter erfolgt erst nach Unterzeichnung des Inventars durch beide Parteien.
Mit der Unterzeichnung des Inventars durch den Mieter erkennt dieser den ordnungsgemäßen Zustand und die Sauberkeit des Bootes und seiner Ausrüstung an.
Vom Tag der Übernahme bis zur Rückgabe des Bootes gehen sämtliche Kosten, die mit dem Boot verbunden sind, zu Lasten des Mieters, insbesondere die Parkkosten (Hafengebühren) sowie sämtlicher Verbrauch.
11. Nutzung des Bootes
11.1 Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer allein für das Boot verantwortlich.
Er trägt außerdem die alleinige Verantwortung für die Personen an Bord.
Es garantiert dem Eigentümer, dass während der gesamten Mietdauer ein Skipper mit den erforderlichen Kenntnissen in Bezug auf die Eigenschaften des Bootes anwesend ist, unabhängig davon, ob es sich um den Mieter selbst, ein Mitglied seiner Crew oder einen professionellen Skipper handelt. Der Mieter bleibt in jedem Fall für den Skipper verantwortlich.
Der Mieter erklärt, dass der Skipper: Er selbst ist
Über alle notwendigen Kenntnisse verfügen, um die volle Verantwortung für das Schiff und die Besatzung zu übernehmen
11.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Boot ausschließlich für Freizeitschifffahrtszwecke zu verwenden und dabei die maximal zulässige Anzahl an Personen an Bord sowie allgemein die Art der Ausrüstung des Bootes zu beachten. Außerdem verpflichtet er sich, die für die Navigation geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere die geltenden See- und Zollgesetze, einzuhalten.
Der Mieter ist für das ihm anvertraute Boot und dessen Besatzung verantwortlich. Er verpflichtet sich:
• das Boot als „guter Vater"" zu benutzen und die geltenden Vorschriften strikt einzuhalten. Er ist allein für die Folgen eines Verstoßes verantwortlich;
• die vom Eigentümer und/oder den Vorschriften festgelegte Navigationszone nicht überschreiten;
• die Verantwortung für das Boot nicht ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers einer anderen Person zu übertragen;
• das Boot nach einem Unfall oder einer Panne nicht aufzugeben und es in Ihrer Verantwortung zu behalten, bis der Eigentümer und/oder die Versicherungsgesellschaft es übernimmt;
• das Boot und sein Zubehör an den vereinbarten Terminen und in demselben Zustand zurückzugeben, wie er in der gemeinsam im Formular vermerkten Bestandsaufnahme angegeben ist;
• Bei Unfällen, Diebstahl, Verlust, Brand, Wildschäden oder sonstigen Schäden unverzüglich die zuständigen Behörden benachrichtigen und einen Bericht oder eine Stellungnahme über die Umstände des Vorfalls einholen.
Jedes Ereignis, das das Boot betrifft, muss dem Eigentümer so schnell wie möglich gemeldet werden. Der Mieter muss vor Reparaturen vorab die Zustimmung des Eigentümers einholen.
Dem Mieter ist es strengstens untersagt, außer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers:
– Das Boot für gewerbliche Zwecke zu nutzen, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, die professionelle Fischerei, die Erbringung touristischer Dienstleistungen oder den Transport von Personen oder Gütern.
– Das Boot zu verleihen oder unterzuvermieten.
– Das Boot im Rahmen eines Wettkampfes oder einer Regatta zu nutzen.
Der Mieter stellt den Eigentümer ausdrücklich von jeglicher Haftung als Schiffseigner oder anderweitig aufgrund einer Verletzung dieser Verbote frei und haftet gegenüber den See- und Zollbehörden allein für alle in diesem Zusammenhang anfallenden Klagen, Verfahren, Geldbußen und Beschlagnahmungen, auch im Falle eines Verschuldens seinerseits.
11.3 Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Führung des Logbuchs verantwortlich. In dieses Logbuch sind alle für die Navigation nützlichen Angaben und Informationen sowie eventuell auftretende Vorfälle und Schäden einzutragen.
11.4 Da das Boot mit zwei Motoren ausgestattet ist, ist der Mieter verpflichtet, sich vor der Abfahrt über alle für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Verfahren und die verschiedenen Kontrollen zu informieren, die zur Gewährleistung einer regelmäßigen Wartung durchgeführt werden müssen.
11.5 Der Kraftstoffverbrauch während der Mietzeit liegt in der Verantwortung des Mieters. Es liegt in seiner Verantwortung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Bootes mit dem in der bei der Übernahme durchgeführten Bestandsaufnahme angegebenen Wert übereinstimmt.
11.6 Eventuell während der Mietdauer anfallende Versandkosten trägt der Mieter.
12. Beschädigung und Verlust von Ausrüstung
12.1 Bei Schäden an der Ausrüstung während der Mietdauer, deren Defekt eine Weiterfahrt unmöglich macht oder nicht alle Sicherheitsbedingungen gewährleistet, ist der Mieter berechtigt, die Initiative für die notwendige Reparatur oder den Austausch zu ergreifen, sofern der Betrag 500 Euro nicht übersteigt.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die ihm in diesem Zusammenhang entstandenen Beträge gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung zu erstatten, sofern der Schaden oder Verlust nicht auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Mieters oder einer Person an Bord des Bootes zurückzuführen ist.
12.2 Wenn der Schaden oder Verlust eine Reparatur oder einen Ersatz zu einem höheren Betrag als dem oben genannten erfordert und/oder die Fortsetzung der Navigation verhindert,
Der Mieter muss den Eigentümer unverzüglich kontaktieren und seinen Anweisungen folgen.
12.3 Nutzungsausfall infolge Verlust oder Beschädigung kann nur dann zu einer teilweisen Erstattung des Mietpreises führen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der Bestandsaufnahme nicht erkannt werden konnte, und zwar nur dann und nur unter den in Artikel 4 vorgesehenen Bedingungen.
In allen anderen Fällen besteht für den durch Verlust oder Beschädigung entstandenen Nutzungsausfall kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung, gleich welcher Art oder Höhe.
13. Rückgabe des Bootes
13.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Mieter verpflichtet, das Boot an dem in Artikel 1 genannten Tag, zur genannten Uhrzeit und am genannten Ort zurückzugeben.
Im Falle einer Rückkehr zu einem anderen als dem in diesem Artikel genannten Hafen trägt der Mieter die Kosten für die Rückführung zu diesem Hafen.
Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes im Vergleich zum vereinbarten Termin zwischen dem
Mieter und Eigentümer, sind die folgenden Beträge an letzteren durch den
Mieter :
– Eine Geldbuße von 200 €,
– Entschädigung für jeden Tag der Verspätung, zuzüglich 10 % (zehn Prozent) des Tagesmietpreises.
Sollte höhere Gewalt die Rückgabe zum vereinbarten Termin verhindern, muss der Mieter den Vermieter kontaktieren und die Rückgabemodalitäten vereinbaren. Witterungsbedingungen können unter keinen Umständen als Fall höherer Gewalt geltend gemacht werden; der Mieter ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
13.2 Das Boot und seine Ausrüstung müssen in fahrbereitem Zustand und sauber zurückgegeben werden. Die Insassen und ihre persönlichen Gegenstände mussten aus dem Boot geräumt worden sein.
13.3 Die Parteien führen bei der Rückgabe ein gemeinsames Abnahmeprotokoll durch, das von ihnen unterzeichnet wird. Der Zeitpunkt des Abnahmeprotokolls ist Teil der Mietzeit.
Artikel 14 – Zahlung
14.1. Alle Bestellungen, unabhängig von ihrer Herkunft, sind in Euro an VRV CARAÏBES zu zahlen.
Der Preis muss automatisch per Überweisung auf das Bankkonto von VRV CARAÏBES oder per Bankkarte bezahlt werden:
* 30% bei Reservierung
* Der Restbetrag einen Monat vor Abreise
14.2. Kaution
Die Kaution in Höhe von 6.000 € besteht aus drei Bankschecks des Mieters bei Vertragsunterzeichnung (500 €, 1.500 € und 4.000 €). Sie garantiert die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Mieter auferlegten Verpflichtungen (Einhaltung von Verboten und Pflichten). Sie wird nach Vertragsende oder innerhalb von maximal einer Woche zurückerstattet, falls kein Betrag fällig ist. Andernfalls ermächtigt der Mieter den Vermieter ausdrücklich, die verbleibenden fälligen Beträge mit Begründung von dieser Kaution abzuziehen.
14.3. Abrechnung
14.3.1. Am Ende der Mietzeit wird eine Schlussrechnung ausgestellt. Die Rechnungen werden in Euro (€) ausgestellt. Der Restbetrag ist nach Erhalt in bar zu zahlen.
14.3.2. Bei Nichtzahlung des vom Mieter geschuldeten Betrags nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und erfolgloser Mahnung erhebt der Vermieter gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 92-1442 Vertragsstrafen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 5 %. Darüber hinaus können dem Mieter, der Verbraucher ist, gegen Vorlage eines vollstreckbaren Titels Einziehungskosten in Rechnung gestellt werden.
14.3.3. Bei verspäteter Zahlung der gesamten oder eines Teils der Miete werden für alle Gewerbetreibenden Verzugszinsen fällig, die auf der Grundlage des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden, der am Tag der Zahlung gilt, und zwar vom Fälligkeitsdatum der Schuld bis zur vollständigen Bezahlung.zuzüglich der Erstattung der durch den Mieter anfallenden Beitreibungskosten, insbesondere der Kosten für die Ablehnung einer Bankeinzugsermächtigung.
14.3.4. Für alle Gewerbetreibenden gilt: Bei Zahlung von Beträgen nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erhöht sich der Rechnungsbetrag automatisch um eine pauschale Entschädigung von 150 Euro. Die automatische Anwendung dieser Entschädigung schließt die Anwendung einer zusätzlichen Entschädigung für die Schuld, sofern begründet, bis zur Höhe aller Beträge, die für die Eintreibung der Schuld aufgewendet wurden, gleich welcher Art, nicht aus.
Artikel 15 – Haftung
15.1. Der Mietvertrag für das Fahrzeug wird zwischen VRV CARAÏBES und dem Kunden geschlossen. Streitigkeiten, die während des Abschlusses, der Durchführung und der Beendigung des Mietvertrags entstehen, sind an VRV CARAÏBES zu richten.
15.2. VRV CARAÏBES haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die aus dem Verlust oder Diebstahl der per E-Mail an den Kunden gesendeten Buchungsbestätigung und/oder der betrügerischen Verwendung dieses Dokuments durch Dritte resultieren.
Artikel 16 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
VRV CARAÏBES behält sich das Recht vor, die allgemeinen Nutzungsbedingungen der angebotenen Dienste zu ändern, um sie an die Entwicklungen in Technologie, Gesetzgebung und den angebotenen Diensten anzupassen.
17. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem Recht geregelt und ausgelegt.
Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Vereinbarung entstehen können, sind ausschließlich die französischen Gerichte zuständig.